De-Mail
poststelle@qualis-nrw.de-mail.de
Die Übermittlung von De-Mails an die QUA-LiS NRW ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen.
Wenn Sie eine De-Mail an die QUA-LiS NRW schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person oder Organisationseinheit weitergeleitet.
Die QUA-LiS NRW eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
für Dokumente:
- PDF (Portable Document Format)
für Bilder:
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden der QUA-LiS NRW nicht entgegengenommen.
Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der QUA-LiS NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.
Die QUA-LiS NRW hat den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.
Sofern ein Schriftformerfordernis besteht würde eine einfache De-Mail nicht die Schriftform wahren mit der Folge, dass eine entsprechende Erklärung nicht wirksam und insbesondere bei gesetzlichen Fristen nicht fristwahrend bei der QUA-LiS NRW eingegangen wäre.