„Dem Lernen Raum geben“ – Qualifizierung von Beraterinnen und Beratern für Pädagogische Architektur
23.09.2020Um Schulen in Schulbaufragen zu informieren und zu unterstützen, qualifiziert die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung (MSB) ab Februar 2021 Kolleginnen und Kollegen, welche ab August 2021 als „Beraterinnen und Berater für Pädagogische Architektur“ im Land NRW eingesetzt werden.
Die Beraterinnen und Berater können ab August 2021 Schulen und Schulträger u. a. darin unterstützen, die Möglichkeiten innovativer Raumgestaltung nach pädagogischen Maßstäben zu nutzen. Das Angebot umfasst sowohl die Planung und Umsetzung baulicher Veränderungen als auch die damit einhergehende Frage der Weiterentwicklung von Unterricht. Die Qualifizierungsmaßnahme wird mit Unterstützung von Externen, z. B. der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und der Architektenkammer NRW, organisiert und durchgeführt.
Die Qualifizierungsmodule finden z. T. mit Übernachtung an verschiedenen Tagungsorten in NRW statt (z. B. sowohl in Soest als auch an Schulen mit unterschiedlichen, pädagogischen Konzepten und räumlicher Umsetzung). Neben einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema Pädagogik und Raum sind folgende Inhalte Teil der Qualifizierung
- Fachliches Know-How (Pädagogische Architektur, kommunale Strukturen und Prozesse, Bauprozesse)
- Praxiskenntnis über die Umsetzung innovativer und zukunftsweisender, baulich-pädagogischer Konzepte
- Kompetenz zu strukturellen Vorgehensweisen und zur systematischen Einbettung der Beratung Pädagogischer Architektur in Schulentwicklungsprozesse
Mitarbeit bei der Gestaltung des Themenfeldes, Bereitschaft zu Selbststudium und Hospitationen werden vorausgesetzt und ergänzen die Qualifizierung.
Interessensbekundung
Die Qualifizierung richtet sich an unbefristet beim Land NRW beschäftigte Lehrkräfte aller Schulformen, die Erfahrungen in den Bereichen Unterrichts- und Schulentwicklung, Schulbau und/oder Prozessbegleitung/Moderation mitbringen. Für die Qualifizierung und den Einsatz stehen jeweils bis zu fünf Anrechnungsstunden zur Verfügung.
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