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Bildungsmonitoring

Bildungsmonitoring dient der Qualitätssicherung und -entwicklung im Bildungssystem und bedeutet die systematische Erfassung und Darstellung von Bildungsbedingungen, -prozessen und -ergebnissen.

Ziel von Bildungsmonitoring ist in erster Linie, Akteuren im Bildungssystem hilfreiche Informationen für ihre Arbeit zur Verfügung zu stellen. So erhalten beispielsweise Lehrkräfte und Schulleitungen Auskunft darüber, inwiefern verbindliche Standards für Unterricht und Bildung in ihren Klassen bzw. an ihrer Schule umgesetzt und erreicht werden. Bildungsadministration und Bildungspolitik bekommen Hinweise, unter welchen Bedingungen die Schülerinnen und Schüler lernen und wie die Schülerleistungen in verschiedenen Bildungsinstitutionen und im Vergleich zu anderen Bildungsregionen und -systemen ausfallen.

Die Informationen aus dem Bildungsmonitoring sollen dabei helfen, Handlungsbedarfe zu identifizieren und weitere Maßnahmen abzuleiten, um Bildungsbedingungen, -prozesse und -ergebnisse zu optimieren.

Aktivitäten des Bildungsmonitoring finden in verschiedenen Arbeitszusammenhängen des Landesinstituts statt, beispielsweise werden die Ergebnisse der Zentralen Prüfungen alljährlich flächendeckend erhoben, ausgewertet und online veröffentlicht.

Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Umsetzung der Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring (pdf), die von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen wurde. Zu dieser Strategie gehören die bundesweite Durchführung von Vergleichsarbeiten und die Beteiligung an (inter-)nationalen Schulleistungsvergleichen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Dr. Veronika Manitius

E-Mail: veronika.manitius@qua-lis.nrw.de

Telefon: 02921 683-2010

Dr. Johannes Rosendahl

E-Mail: johannes.rosendahl@qua-lis.nrw.de

Telefon: 02921 683-2018

Schulleistungsvergleiche

Nordrhein-Westfalen beteiligt sich auf Grundlage von Beschlüssen der Kultusministerkonferenz an nationalen und internationalen Schulleistungsvergleichen.

Für die Teilnahme an den Schulleistungsvergleichen werden repräsentative Stichproben gezogen, sodass jeweils nur eine geringe Zahl der Schulen von den Datenerhebungen betroffen ist. Die ausgewählten öffentlichen Schulen nehmen verbindlich teil, die Bearbeitung der Tests durch die Schülerinnen und Schüler ist verpflichtend (§ 3 Abs. 4 SchG). An öffentlichen Schulen erfolgt die Bearbeitung von Eltern- und Schülerfragebogen auf freiwilliger Basis und erfordert ggf. die Einwilligung der Eltern. Für die ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft entscheidet die Schule bzw. der Träger über eine Teilnahme.

Im Vorfeld der Schulleistungsvergleiche werden die Untersuchungsmaterialien und -prozeduren mit Ausnahme der Tests am Landesinstitut (schul-)fachlich geprüft. Maßgeblich sind hierbei die Bedingungen für die Durchführung empirischer Untersuchungen und Befragungen (BASS 10-45 Nr. 2, Punkt 3).

Darüber hinaus ist das Landesinstitut an der operativen Durchführung der IQB-Bildungstrend-Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen beteiligt u. a. durch die Betreuung der betroffenen Schulen, die Akquise der Testleitungen, den Versand von Materialien und die Koordination der Testtermine an den Schulen.

Nach Veröffentlichung werden die Ergebnisse der Schulleistungsvergleiche am Landesinstitut ausgewertet und ggf. im Rahmen von Fachtagungen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Schulaufsicht, Schulpraxis und Lehrerbildung zur Diskussion gestellt. Dies dient der Unterstützung von Bildungsverwaltung und Schulen bei der Erschließung und Transformation von Ergebnissen der empirischen Bildungsforschung.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Dr. Johannes Rosendahl

E-Mail: johannes.rosendahl@qua-lis.nrw.de

Telefon: 02921 683-2018

Anja Kurpiers

E-Mail: anja.kurpiers@qua-lis.nrw.de

Telefon: 02921 683-2002

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