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Die Rahmenvorgabe Verbraucherbildung in Schule steht jetzt online

24.05.2017

Die Endfassung der „Rahmenvorgabe Verbraucherbildung in Schule – in der Primarstufe und Sekundarstufe I“ steht ab sofort zum Download bereit. Sie tritt für alle Schulformen in der Primarstufe und Sekundarstufe I zum 01.08.2017 in Kraft.

Schulische Verbraucherbildung soll dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche eine reflektierte Konsumkompetenz entwickeln. Dies in Unterricht und Schulalltag zu integrieren, war das Ziel bei der Entwicklung der Rahmenvorgabe Verbraucherbildung in Nordrhein-Westfalen. Inhaltlich knüpft sie an die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur schulischen Verbraucherbildung aus dem Jahr 2013 an. Als Querschnittsaufgabe findet Verbraucherbildung in mehreren Fächern, beginnend in der Primarstufe bis zum Ende der Sekundarstufe I statt. Die neue „Rahmenvorgabe Verbraucherbildung in Schule – in der Primarstufe und Sekundarstufe I“ tritt ab 01.08.2017 in Kraft und ist Grundlage für die schulische und unterrichtliche Umsetzung. Sie steht ab sofort online zur Verfügung.

Zum Download der Endfassung

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