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NRW-Schulministerium passt Bewertungsvorgaben an und räumt Nachschreibemöglichkeit ein

24.05.2017

Für die zentrale Prüfungsarbeit für den Mittleren Schulabschluss im Fach Englisch passt das NRW-Schulministerium die Bewertungsvorgaben an und räumt Nachschreibemöglichkeit ein.

Dazu teilt das das Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Das Schulministerium hat den Schulen in Nordrhein-Westfalen heute ergänzende Hinweise zur Beurteilung der Schülerleistungen bei der zentralen Prüfungsarbeit für den Mittleren Schulabschluss im Fach Englisch gegeben und die bestehenden Bewertungsvorgaben angepasst. Staatssekretär Ludwig Hecke: „Es geht um ein faires Verfahren im Interesse der Schülerinnen und Schüler. Mit den angepassten Bewertungsvorgaben wollen wir sicherstellen, dass auch der diesjährige Jahrgang angemessen und fair bewertet wird.“ Außerdem sollen Schülerinnen und Schüler auf eigenen Wunsch nach Beratung durch die Fachlehrkräfte die Klausur durch Teilnahme am regulären Nachschreibtermin wiederholen können.
Das Schulministerium hat die geäußerten Kritikpunkte sorgfältig geprüft. Eingeholte Rückmeldungen zeigen, dass einzelne Prüfungsteile in diesem Jahr in ihrer Anforderungshöhe vielfach als sehr anspruchsvoll und besonders herausfordernd wahrgenommen wurden. Vor diesem Hintergrund hat das Schulministerium wie folgt entschieden:

  • Im Bereich Hörverstehen wurden als besonders schwierig wahrgenommene Aufgaben aus der Bewertung herausgenommen. Bei erfolgreicher Lösung erhalten Schülerinnen und Schüler aber Bonuspunkte, mit denen sie andere nicht erfüllte Prüfungsteile ausgleichen können. Die Notentabelle ist entsprechend angepasst worden.
  • In anderen Prüfungsbereichen ist der Bewertungsspielraum erweitert worden, um dem vorausgegangenen Unterricht noch stärker Rechnung tragen zu können.
  • Schülerinnen und Schüler, die auch unter diesen geänderten Voraussetzungen dennoch von einer Wiederholung der Klausur Gebrauch machen wollen, soll eine Teilnahme am Nachschreibtermin für die Zentralen Prüfungen im Fach Englisch ermöglicht werden. Dies sollte nach vorheriger Beratung durch ihre Lehrkräfte, aber vor Bekanntgabe der Note geschehen und mit dem Hinweis verbunden sein, dass es sich bei der Klausur für den Nachschreibtermin um bereits erarbeitete, den Lehrplananforderungen entsprechende und damit dem Haupttermin vergleichbare Aufgaben handelt.

Information zur Erarbeitung der Zentralen Prüfungsarbeiten: Die Aufgaben der Zentralen Prüfungen Klasse 10 durchlaufen einen mehrstufigen Qualitätssicherungsprozess. Alle Aufgaben werden auf curriculare und fachliche Korrektheit, auf Eignung und Fairness im Hinblick auf die Leistungserwartungen geprüft, bevor sie am Prüfungstag zum Einsatz kommen. Die zentralen Prüfungsklausuren werden in einem ersten Schritt von einer Arbeitsgruppe aus erfahrenen Lehrkräften der beteiligten Schulformen entwickelt. Anschließend werden sie von Hochschullehrerinnen und -lehrern wissenschaftlich begutachtet. Daran schließt sich ein „Praxischeck“ an. Fachlehrkräfte, die bis dahin nicht an der Aufgabenentwicklung beteiligt waren, lösen die Aufgaben aus der Schülerperspektive und prüfen auch die Bewertungsvorgaben. Abschließend erfolgt das fachliche Endlektorat wiederum durch bis dahin nicht am Entwicklungsprozess beteiligte Fachlehrerinnen und Fachlehrer. Alle am Entwicklungsprozess beteiligten Gremien und Personen haben die Eignung der Aufgaben und deren Lehrplankonformität bestätigt.

Wie in jedem Jahr, werden die Zentralen Prüfungen Klasse 10 auch in diesem Jahr evaluiert. Dies wird besonders mit Blick auf die Vorbereitung und Durchführung der Zentralen Prüfungen im Fach Englisch erfolgen.

Die Zentralen Prüfungen Klasse 10 werden an Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Hauptschulen geschrieben. Die Note der zentralen Prüfungsklausur fließt bis zu 50 Prozent in die Abschlussnote des Faches ein.

Zur Pressemitteilung des MSW als pdf-Datei

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